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Untersuchungsberechtigungsschein

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Der Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.

Kontakt

Frau Regis Backs

Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
  • Standesamt

Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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Frau Jana Meisterjahn

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
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Frau Petra Bretthauer

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
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