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Straßen- und Wegenkonzept

Die Gemeinde hat nach § 8 a Kommunalabgabengesetz ein gemeindliches Straßen- und Wege­konzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen berücksichtigen muss, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitrags­pflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforder­lich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde (5 Jahre) anzulegen und bei Bedarf, mindes­tens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wurde vom Rat der der Gemeinde Wickede (Ruhr) am 07.09.2021 beschlossen.

Das Konzept soll Transparenz darüber schaffen, welche Straßenbaumaßnahmen, insbeson­dere beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen, durchgeführt werden sollen.

Das Straßen- und Wegekonzept ist Voraussetzung für die Förderung von beitragsfähigen Maß­nahmen durch das Land NRW. Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Die Förde­rung beträgt 50 % der normalerweise zu erhebenden Beiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde.

Parkplätze in der Ortsmitte

Damit unsere Ortsmitte für alle - ob für den schnellen Einkauf, den gemütlichen Gastronomie-Besuch oder als Anwohner – lebenswert und gut erreichbar ist, sind auf dem Parkplatzplan alle Parkplätze in der Ortsmitte aufgeführt. 

Ziel ist es, dass das Parken in der Ortsmitte einfacher wird. Weniger Suchverkehr bedeutet eine höhere Aufenthaltsqualität für alle.

Ihre Ansprechperson

Herr Ludger Böhmer

Details

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 1. OG, Raum 15
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung