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Schankerlaubnis

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Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung/ Schankerlaubnis/ Gestattung.

Für die Durchführung einer Großveranstaltung ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn  bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu stellen.

Gaststättenerlaubnis Ausschankgenehmigung

Kontakt

Stellv. Fachbereichsleitung

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 3
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Sachbearbeiter
  • Allgemeine Gefahrenabwehr
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsregelung/ - lenkung

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 5a
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

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Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

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