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Rundfunkgebührenbefreiung

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Eine Rundfunkgebührenbefreiung ist bei Vorliegen von verschiedenen Voraussetzungen möglich (u. a. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder zu geringes Einkommen). Nachweis bitte vorlegen. Informationen über andere Befreiungsgründe erhalten Sie im Rathaus.

Kontakt

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 1. OG, Raum 7
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung