Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis

Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache zur Beantragung von Ausweispapieren/Passpapieren beim Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung notwendig. Hierzu buchen Sie bitte im auf der Homepage der Gemeinde Wickede (Ruhr) unter der Rubrik „Online-Terminvereinbarung“ einen entsprechenden Termin.
Alternativ stehen vormittags und dienstagnachmittags eine begrenzte Anzahl von Wartemarken zur Verfügung. Das tagesaktuelle Kontingent können Sie persönlich am Empfang der Gemeindeverwaltung oder unter 02377/915-0 erfragen.
Die Abholung eines Ausweises/Passes ist auch ohne Terminvereinbarung am Empfang der Gemeindeverwaltung möglich.
Zum 01.05.2025 gibt es neue Regelungen für die Vorlage der Passbilder. Ab diesem Datum können die Bilder nur noch in digitaler Form durch einen Fotografen vorgelegt werden oder bei uns vor Ort erstellt werden. Nach einer Übergangsfrist bis Ende Mai dürfen dann leider keine ausgedruckten Fotos mehr akzeptiert werden!
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:
- hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion
- elektronisches Ausweisen mit der eID-Funktion
- digitales Unterschreiben mit der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Änderungen:
Nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich z. B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt)
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ebenso ein (digitales) Lichtbild erforderlich
Gültigkeit:
Höchstens drei Monate
- Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 €
- Personalausweis vorläufig: 10,00 €
- weitere Gebührenregelungen:
- Aktivieren oder Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der Ausweis-PIN: gebührenfrei
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- seit dem 01.05.2025: digitales Lichtbild (Infos s. Artikel)
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- ggf. aktueller Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)
- PAuswG - Personalausweisgesetz
Kontakt
Frau Regis Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.