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Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis

pixabay.com

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

 

Informationen zur Beantragung:

Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!

Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. 

Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.

 

Änderung seit 01.05.2025: 

Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.

 

Fotoerstellung vor Ort:

Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.

Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 €.

 

Fotodienstleister: 

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,

hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.

 

Gültigkeit:

Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.

 

Änderungen:

Nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

 

Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):

In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.

Hierfür ist ebenso ein digitales Lichtbild erforderlich.

 

Gültigkeit:

drei Monate

  • Personalausweis ab 24 Jahren: 46,00 €
  • Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 €
  • Personalausweis vorläufig: 10,00 €
  • Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 €
  • weitere Gebührenregelungen:
    • Aktivieren oder Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • Änderung der Ausweis-PIN: gebührenfrei
    • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • digitales biometrisches Lichtbild
  • bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • ggf. aktueller Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
  • ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich) 
Pass Ausweis Ausweiß Ausweiss

Kontakt

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  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
  • Standesamt

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58739 Wickede (Ruhr)

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Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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