Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Änderungen:
Nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ebenso ein digitales Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
drei Monate
- PAuswG - Personalausweisgesetz
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- digitales biometrisches Lichtbild
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- ggf. aktueller Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)
- Personalausweis ab 24 Jahren: 46,00 EUR
- Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 EUR
- Personalausweis vorläufig: 10,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
- weitere Gebührenregelungen:
- Aktivieren oder Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der Ausweis-PIN: gebührenfrei
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
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Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Änderungen:
Nur bei Wohnort und Straße möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ebenso ein digitales Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
drei Monate
- PAuswG - Personalausweisgesetz
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- digitales biometrisches Lichtbild
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- ggf. aktueller Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)
- Personalausweis ab 24 Jahren: 46,00 EUR
- Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 EUR
- Personalausweis vorläufig: 10,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
- weitere Gebührenregelungen:
- Aktivieren oder Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Sperren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der Ausweis-PIN: gebührenfrei
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
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Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
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Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
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Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):
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Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
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Gültigkeit:
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Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ebenso ein digitales Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
drei Monate
- PAuswG - Personalausweisgesetz
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
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- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
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Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
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Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
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- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-165
- Fax
- 02377 915-180
- r.backs@wickede.de
Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis
pixabay.comDeutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, der alte Personalausweis oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 €.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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Vorläufiger Bundespersonalausweis (wird sofort ausgestellt):
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises möglich.
Hierfür ist ebenso ein digitales Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
drei Monate
- Personalausweis ab 24 Jahren: 46,00 €
- Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 €
- Personalausweis vorläufig: 10,00 €
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- PAuswG - Personalausweisgesetz
Kontakt
- Bürgerservice
- Pass-/ Meldeangelegenheiten
- Standesamt
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 4
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
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| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 5
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
| Tag | |
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| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
- Bürgerservice
- Pass-/Meldeangelegenheiten
- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: Erdgeschoss, Raum 1
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
| Tag | |
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| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
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