Zur Startseite Nach oben springen Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen

Grundsicherung

pixabay.com

Informationen und Beratung zum Thema "Grundsicherung" erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wickede (Ruhr).

Grundsätzlich gilt der Nachrang der Sozialhilfe; demnach erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Der Grundantrag sowie eine Mietbescheinigung stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Für eine Erstberatung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundantrag (siehe Download)
  • Mietbescheinigung (siehe Download)
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
  • Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
     
Sozialhilfe Hilfe Sozialgeld
Sozialhilfe

Kontakt

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 1. OG, Raum 7
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung