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Grundbesitzabgaben

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Zu den Grundbesitzabgaben gehören

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Abfallbeseitigungsgebühr
  • Straßenreinigungsgebühr

Detaillierte Beschreibungen finden Sie unter den einzelnen Produkten.

Sollten Sie Ihr Grundstück verkauft haben, so beachten Sie bitte, dass die Grundsteuerpflicht so lange bestehen bleibt, bis das Finanzamt die sogenannte Zurechnungsfortschreibung durchgeführt hat – in der Regel zum 01. Januar des auf den Verkauf folgenden Jahres.
Die Pflicht zur Zahlung der Kanalbenutzungs-, Straßenreinigungs- und Abfallbeseitigungsgebühren endet mit dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch; d.h. der neue Grundstückseigentümer ist erst mit Beginn des Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch gebührenpflichtig.
Eigentumswechsel sind der Gemeinde innerhalb eines Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch schriftlich mitzuteilen.

Grundstücksverkauf
Eigentumswechsel

Kontakt

Sachbearbeiterin
  • Gewerbesteuer
  • Grundbesitzabgaben (Buchst. A-G)
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 2. OG, Raum 23
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Sachbearbeiterin
  • Grundbesitzabgaben (Buchst. H-Z)

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 2. OG, Raum 24
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr