Zur Startseite Nach oben springen Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen

Gewerbesteuer

pixabay.com

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, d. h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

Die Gewerbesteuer wird in einem zweistufigen Verfahren bemessen und festgesetzt. Zunächst wird in einem sog. "Gewerbesteuermessbetrag-Bescheid" oder im sog. "Zerlegungsbescheid" des örtlich zuständigen Finanzamtes (hier: überwiegend Soest) der Steuermessbetrag errechnet.

Wenn Sie mit den getroffenen Festsetzungen nicht einverstanden sind oder Rückfragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Soest, Heinsbergplatz 13, 59494 Soest.

Danach wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem vom Wickeder Gemeinderat festgesetzten Hebesatz multipliziert, um so die Gewerbesteuer zu ermitteln und festzusetzen.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Gemeinde Wickede (Ruhr) beträgt:
485 v. H.

Gewerbesteuer Gewerbe Steuer Zerlegung Messbetrag

Kontakt

Sachbearbeiterin
  • Gewerbesteuer
  • Grundbesitzabgaben (Buchst. A-G)
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: 2. OG, Raum 23
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung