Zur Startseite Nach oben springen Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen

Fundsachen

pixabay.com

Fund- und Verlustmeldungen können entweder persönlich im Rathaus oder über unser Online-Fundbüro gemeldet werden. Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige im Fundbüro muss so schnell wie möglich erfolgen.

Im Fundbüro abgegebene Fundsachen werden ein halbes Jahr aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.

Hier erhalten Sie eine aktuelle Übersicht mit den Fundsachen, die in den letzten 6 Monaten im Fundbüro abgegeben wurden. 

Für die Aufbewahrung der Fundsache fällt eine Verwaltungsgebühr an, die sich auch nach dem Wert der Fundsache errechnet.

bei einem Wert der FundsacheGebühr
bis zu 25,00 €kostenfrei
von 26,00 € bis 150,00 €10,00 €
von 151,00 € bis 500,00 €15,00 €
über 500,00 €20,00 €
je weitere angefangene 500,00 €20,00 €
Zuschlag für die Verwaltungssperrige Fundsache15,00 €

Die Höhe des Finderlohnes richtig sich nach dem Wert und der Art der Fundsache.

 bei einem Wert der Fundsache 
bis 500,00 €5 %
für den Mehrwert (über 500,00 € hinausgehender Betrag)zusätzlich 3 %
 bei Tieren grundsätzlich3 %
  • Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis,Reisepass,ausländischer Pass)
  • ggf.andere Unterlagen je nach Art der Fundsache
Verloren Verlust Fundbüro

Kontakt

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Empfang

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Zentrale
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr