Jugendfischereischein
Der Jugendfischerschein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, mit einer verlängerten Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
- Passfoto
Verlängerung
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
- Jugendfischereischein: 8,00 (4,00 Gebühr zzgl. 4,00 Fischereiabgabe)
- Jahresfischereischein: 16,00 (8,00 Gebühr zzgl. 8,00 Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 (24,00 Gebühr zzgl. 24,00 Fischereiabgabe)
- Verlängerung: 16,00 für 1 Jahr 48,00 für 5 Jahre 8,00 für Jugend
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-165
- Fax
- 02377 915-180
- r.backs@wickede.de
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wicede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Fischereischein

Jugendfischereischein
Der Jugendfischerschein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr
Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, mit einer verlängerten Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Das Prüfungszeugnis muss bei der Beantragung des Fischerscheins vorgelegt werden. Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
- Jugendfischereischein: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
- Jahresfischereischein: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe)
- Verlängerung: 16,00 € für 1 Jahr – 48,00 € für 5 Jahre – 8,00 € für Jugend
Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
- Passfoto
Verlängerung
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
Kontakt
Frau Regis Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.