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Familienpass

pixabay.com

Der Wickeder Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Gemeinde Wickede (Ruhr), des Kreises Soest, benachbarter Städte und Gemeinden, soweit diese den Ausweis anerkennen.

Auswärtige Familienpässe werden nur auf Gegenseitigkeit anerkannt.

Für Familienpassinhaber/ innen ermäßigen sich die Eintrittsentgelte für die Benutzung des Freibades in Wickede (Ruhr).

Außerhalb dieser Richtlinien, bereits bestehende, als auch zukünftig gewährte Vergünstigungen einzelner Einrichtungen (Kulturelle Veranstaltungen, VHS, Musikschule) bleiben von dieser Regelung unberührt.

Gebührenfrei

Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen:

  • Familien mit mind. drei Kindern oder
  • Alleinerziehende mit einem Kind
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Kindergeld, wenn Kind über 18 Jahre alt ist.

Kontakt

Frau Regis Backs

Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
  • Standesamt

Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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Frau Jana Meisterjahn

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
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Frau Petra Bretthauer

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
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Frau Melanie Notthoff

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Empfang
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