Die Straßenreinigung in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.
Durchgeführt wird diese nur auf bestimmten Fahrbahnen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung erhebt hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Die Reinigung der übrigen Straßen und der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten
- alle selbstständigen Gehwege
- die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO)
- alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie
- Gehbahnen in 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand, bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO).
Die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen ist, können im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) nachgelesen werden. Der Umfang der übertragenen Reinigungspflichten für Fahrbahnen und Gehwege ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr).
- Sollte der Straßenreinigung in den entsprechenden Straßen nicht nachgekommen werden, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
- Für Fragen zur Organisation der Straßenreinigung sowie den anfallenden Gebühren steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung.
1,16 je Meter Grundstücksseite
Die Straßenreinigung in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.
Durchgeführt wird diese nur auf bestimmten Fahrbahnen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung erhebt hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Die Reinigung der übrigen Straßen und der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten
- alle selbstständigen Gehwege
- die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO)
- alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie
- Gehbahnen in 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand, bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO).
Die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen ist, können im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) nachgelesen werden. Der Umfang der übertragenen Reinigungspflichten für Fahrbahnen und Gehwege ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr).
- Sollte der Straßenreinigung in den entsprechenden Straßen nicht nachgekommen werden, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
- Für Fragen zur Organisation der Straßenreinigung sowie den anfallenden Gebühren steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung.
1,16 je Meter Grundstücksseite
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Christian
Drees
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-137
- Fax
- 02377 915-181
- c.drees@wickede.de
Lea
Ullmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-142
- Fax
- 02377 915-181
- u.stromberg@wickede.de
Ludger
Böhmer
Fachbereichsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-140
- Fax
- 02377 915-181
- l.boehmer@wickede.de
Stephan
Magnus
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-135
- Fax
- 02377 915-181
- s.magnus@wickede.de
Julia
Brinkmann
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001In der Eike 158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-169
- Fax
- 02377 915-171
- j.brinkmann@wickede.de
Marc
Stöberl
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377915134
- Fax
- 02377915181
- m.stoeberl@wickede.de
Nicole
Kampmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-145
- Fax
- 02377 915-181
- n.kampmann@wickede.de
Johannes
Korte
Stelv. Fachbereitsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-141
- Fax
- 02377 915-181
- j.korte@wickede.de
Carina
Budde
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-143
- c.budde@wickede.de
Melvin
Szimion
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-136
- m.szimion@wickede.de
Dennis
Borkowiak
Bauhofleiter
- Anschrift
- 001In der Eike 158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-170
- d.borkowiak@wickede.de
Stephanie
Lebuser
Gleichstellung (Teilzeit)
Montag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr bzw. letzter Do im Monat 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-144
- s.lebuser@wickede.de
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-128
- Fax
- 02377 915-180
- ordnungsamt@wickede.de
Straßenreinigung

Die Straßenreinigung in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.
Durchgeführt wird diese nur auf bestimmten Fahrbahnen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung erhebt hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Die Reinigung der übrigen Straßen und der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten
- alle selbstständigen Gehwege
- die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO)
- alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie
- Gehbahnen in 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand, bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO).
Die Straßen, bei denen die Reinigungspflicht für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen ist, können im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) nachgelesen werden. Der Umfang der übertragenen Reinigungspflichten für Fahrbahnen und Gehwege ergibt sich aus § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr).
- Sollte der Straßenreinigung in den entsprechenden Straßen nicht nachgekommen werden, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
- Für Fragen zur Organisation der Straßenreinigung sowie den anfallenden Gebühren steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung.
1,16 € je Meter Grundstücksseite
Kontakt
Herr Daniel Luig
Sachbearbeiter- Allgemeine Gefahrenabwehr
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsregelung/ - lenkung