Schankerlaubnis

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Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung/ Schankerlaubnis/ Gestattung.

Für die Durchführung einer Großveranstaltung ist es gegebenenfalls erforderlich, weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse zu beantragen bzw. weitere Unterlagen vorzulegen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn  bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu stellen.

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