Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- p.bretthauer@wickede.de
Ingo
Regenhardt
Fachbereichsleiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- i.regenhardt@wickede.de
Melanie
Notthoff
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- m.notthoff@wickede.de
Daniel
Luig
Sachbearbeiter
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- ordnungsamt@wickede.de
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- r.backs@wickede.de
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
- j.meisterjahn@wickede.de
David
Adrian
Stv. Fachbereichsleiter [komm.]
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- ordnungsamt@wickede.de
Birte
Deigmann
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- b.deigmann@wickede.de
Melina
Gähde
Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- m.gaehde@wickede.de
Kraftfahrzeug zulassen

Zuständig für die Kraftfahrzeug-Zulassung ist der Kreis Soest.
Kraftfahrzeuge, die von Ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 km/ h sind, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bis auf wenige Ausnahmen von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.
Der Kreis Soest betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt, Steinstr. 9 (ehem. Landwirtschaftsschule).
Darüber hinaus können beim BürgerService im Kreishaus bis auf wenige Ausnahmen alle Zulassungsangelegenheiten zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden. Zulassungen mit Wunschkennzeichen sind im BürgerService leider nicht möglich.