Abwassergebühren

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Neben der Grundsteuer, den Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungs- werden die Abwassergebühren als sog. Grundbesitzabgaben erhoben. Grundlage ist die entsprechende Satzung  in der jeweils gültigen Fassung. Diese Abgaben werden in der Regel in einem Bescheid zu Jahresbeginn und bei jeder Änderung in einem Berichtigungsbescheid mitgeteilt.

Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Grundstückseigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch folgt. Der bisherige Gebührenpflichtige hat den Eigentums- und Nutzungswechsel der Gemeinde innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.

Die Abwassergebühren setzen sich zusammen aus:

1. Schmutzwassergebühr

Die Gebühr für Schmutzwasser errechnet sich nach der aus der öffentlichen (z. B. Wasserwerk)  und privaten (z. B. Brunnen, Sammelanlagen für Niederschlagswasser) Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassermenge. Die mittels Zähler gemessene Wassermenge gilt als Verbrauchsmenge, die der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Für die Mitteilung der aus privaten Brunnen gewonnenen Wassermenge sowie für die Mitteilung der Sammelanlagen für Niederschlagswasser (z. B. Zisterne) gewonnen Wassermenge verwenden Sie bitte den jeweiligen Vordruck.

Im laufenden Jahr werden Vorauszahlungen festgesetzt, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basieren oder geschätzt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Bekanntwerden des tatsächlichen Verbrauches im Januarbescheid des Folgejahres oder vorzeitig, z. B. bei Eigentumswechsel, mit Berichtigungsbescheid.

Die Schmutzwassergebühr kann reduziert werden, wenn  Frischwasser auf dem Grundstück genutzt und nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Nolte oder verwenden Sie den Antrag auf Abzug von Wasserschwundmengen.

2. Niederschlagswassergebühr

Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist die Quadratmeterzahl (m²). Der Grundstückseigentümer hat die notwendigen Angaben und Veränderungen mitzuteilen.

Auskünfte zur Ermittlung und Berechnung der gebührenpflichtigen Flächen erteilt Herr Böhmer, Bauverwaltung. Einzelheiten können der Satzung entnommen werden.

Nach einer Neukalkulation für das Jahr 2022 beträgt die Gebühr je m³ Schmutzwasser 2,37 € für Nichtmitglieder im Ruhrverband und 0,64 € für Mitglieder im Ruhrverband

  • Im Jahre 2023 beträgt die Gebühr je m³ Schmutzwasser 2,45 € für Nichtmitglieder im Ruhrverband und 0,64 € für Mitglieder im Ruhrverband.
     
  • Die Niederschlagswassergebühr für jeden m² anzurechnender Grundstücksfläche 0,48 € für Nichtmitglieder im Ruhrverband und 0,32 € für Mitglieder im Ruhrverband.

Kontakt

Frau Christiane Nolte

  • Grundbesitzabgaben
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