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Bescheinigung für Zinssenkungen

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Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen.

Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30% übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird vom Fachteam Wohnen berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von von 6% bis auf 0% verringern. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wfa. Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.

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