Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).
Bei dienstlichen Gründen (z. B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Sie sollten nicht in öffentlichen Foren zu finden sein.
Gebührenfrei
Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).
Bei dienstlichen Gründen (z. B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
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Gebührenfrei
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-165
- Fax
- 02377 915-180
- r.backs@wickede.de
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Auskunftsperre

Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung – Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Es sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).
Bei dienstlichen Gründen (z. B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
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Kontakt
Frau Regis Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.