Baulandkataster

Baulücken gewinnen heute immer mehr an Bedeutung als Baulandreserve. Bei Baulücken handelt es sich um bereits erschlossenes innerörtliches Bauland. Oftmals sind solche Grundstücke attraktiv gelegen, eine gewachsene Umgebung und gute Infrastruktur sind bereits vorhanden.

Viele Bauwillige stehen jedoch vor der Frage: Wo gibt es überhaupt Baulücken?

Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters bietet die Gemeinde Wickede (Ruhr) hier eine Hilfe für alle Grundstückssuchenden und bauwilligen Bürger.

Im Baulandkataster sind diejenigen Baulücken erfasst, deren Grundstückseigentümer am Verkauf dieser Grundstücke interessiert sind. Bitte klicken Sie auf eine entsprechende Nummer der Baulücke. Weitere Daten wie Größe und Flurstücksnummern werden alsdann dargestellt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Seite.

Bei konkretem Interesse an einem Grundstück wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe der Baulückennummer an die Ansprechpartner im Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt. Mit Ihrer Anfrage wird die Verwaltung den Kontakt zum Grundstückseigentümer herstellen. Die Weitergabe von Informationen über den Grundstückseigentümer erfolgt nur mit Einverständnis der Eigentümer selbst.

Das Baulandkataster ist auch im Rathaus der Gemeinde Wickede (Ruhr) im Fachbereich 4, Zimmer 16 zu den allgemeinen Öffnungszeiten einzusehen. 

Unsere aktuellen Baulücken:

 

ID

Gemarkung

Flur

Flurstück

Straße

Gesamtgröße
in m²

1

Wickede

4

163

Im Winkel

383

2

Echthausen

5

734

Am Schützenplatz

786

3

Echthausen

5

879 (teilweise)

Höhenweg

ca. 750- 800

 

Unter folgendem Link können Sie die genaue Lage der Grundstücke finden:

https://gis.kreis-soest.de/MapSolution/apps/map/client/oeffentlich/map_katasterkarteoeffentlich

Wichtige Hinweise

Bitte berücksichtigen Sie, dass das Baulandkataster lediglich als Information und Entscheidungshilfe dienen soll. Über Grundstückspreise können keine Angaben gemacht werden.

Das Baulandkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern Grundstücksei­gentümer der Aufnahme in das Kataster nicht zugestimmt haben, werden deren Grund­stücke nicht im Baulandkataster aufgeführt. Daher kann es sein, dass Ihnen als Baulücke bekannte freie Grundstücke nicht im Baulandkataster dargestellt sind. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Baulücken zwischenzeitlich bebaut worden sind.

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die im Baulandkataster aufgeführten Flächen auch tatsächlich zur Bebauung zur Verfügung stehen. Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder. Die weiteren Informationen zum Grundstück, zur Bebauungsmöglichkeit und die sonstigen Rahmenbedin­gungen sind von den Interessenten eigenständig zu ermitteln.

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine personenbezogenen Daten. Die Veröffentlichung der Baulücken erfolgt auf Grundlage und Anwendung des § 200 Baugesetzbuch.

Das Baulückenkataster wird verwaltungsintern fortgeschrieben und regelmäßig überprüft. Die Kartengrundlage erhebt keinen Anspruch auf Aktualität der dargestellten vorhandenen Bebauung und dient nur der Orientierung.

Für die Kontaktherstellung zu den Grundstücks- eigentümern:

Ihre Ansprechperson

Frau Nicole Kampmann

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Bei Fragen zur Bebaubarkeit der Grundstücke:

Ihre Ansprechperson

Herr Johannes Korte

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