Wie auch im Abfallkalender der Gemeinde erläutert, dürfen in die Biotonne keine Biokunststoff- und Bioplastikbeutel gegeben werden, auch dann nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“ oder „recyclebar“ gekennzeichnet sind.
Zulässig sind nur:
• Papierbeutel
• mit Zeitungspapier oder Küchenpapier eingeschlagene Bioabfälle
• lose eingeworfene Bioabfälle
Biokunststoff- und Bioplastikbeutel gelten als Störstoffe, stören den Kompostierungsprozess und können dazu führen, dass ganze Bioabfall-Chargen als Restmüll entsorgt werden müssen.
Zur Unterstützung der sinnvollen Verwertung biologischer Abfälle appelliert die Gemeinde Wickede (Ruhr) nochmals an die Nutzer der gemeindlichen Abfallentsorgung, dass die Regeln für die Einsammlung dieser Abfälle eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie unter www.esg-soest.de.