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Sperrmüll

pixabay.com

Sperrmüllabfuhr:


Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen, z. B. Möbel, Teppiche, Lattenroste, Matratzen und Laminat (nur gebündelt, auf 1 m gekürzt). Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung erforderlich!

Kein Sperrmüll sind Baustellenabfälle oder Bauteile, wie z. B. Türen, Fenster, etc.  

Der Sperrmüll wird ein bis zwei Mal im Monat abgeholt. Nach Einzahlung einer Gebühr von 50,00 € wird der nächst mögliche Abfuhrtermin per Postkarte kurzfristig mitgeteilt.
Vorbereitete Überweisungsträger liegen bei den örtlichen Banken und Sparkassen aus. Falls Sie diese nicht nutzen, überweisen Sie die Gebühr bitte unter Angabe des "Kz.: 7200 001 600000 1" und der Abholadresse auf eines der Konten der Gemeindekasse 

Sparkasse Hellweg-Lipp DE10 4145 0075 0001 0545 01

oder 

Mendener Bank eG DE05 4476 1312 0000 7771 00.

Die Einzahlung der Gebühr kann auch bar im Bürgerbüro erfolgen.

Die Sperrgutmenge ist für jede Abfuhr nach Satzung der Gemeinde auf haushaltsübliche Mengen (max. 3 cbm) begrenzt. Die Abfälle dürfen erst am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr bereitgestellt werden. Mengen wesentlich über 3 cbm werden als "Wilder Müll" angesehen. Die Beseitigung wird gesondert in Rechnung gestellt.
Größere Mengen, z. B. bei Haushaltsauflösungen, können auf eigene Kosten über Containerdienste oder mit eigenem Fahrzeug zum Abfallwirtschaftszentrum in Werl gebracht werden.

Kontakt

Frau Lea Ullmann

Sachbearbeiterin
  • Abfallbeseitigung
  • Bauantragsverfahren
  • Friedhofswesen
  • Kleinkläranlagen
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Frau Melanie Notthoff

Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Empfang
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