Bauverwaltung
Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)

Lea

Ullmann

Sachbearbeiterin

Standard Verwaltung

Montag

08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:30 - 12:30 Uhr

Freitext

und nach Vereinbarung

Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
1. OG, Raum 17
Telefon
02377 915-142
Fax
02377 915-181
E-Mail
u.stromberg@wickede.de
Fachbereich 3 - Bürgerservice und Soziales
Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)

Melanie

Notthoff

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro

Montag

08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

08:30 - 12:30 Uhr

Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
EG, Zentrale
Telefon
02377 915-0
Fax
02377 915-180
E-Mail
m.notthoff@wickede.de
Bürgerservice
Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)

Melanie

Notthoff

Sachbearbeiterin

Bürgerbüro

Montag

08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

08:30 - 17:30 Uhr

Freitag

08:30 - 12:30 Uhr

Anschrift
Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
EG, Zentrale
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02377 915-0
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02377 915-180
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m.notthoff@wickede.de

Sperrmüll

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Sperrmüllabfuhr:


Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen, z. B. Möbel, Teppiche, Lattenroste, Matratzen und Laminat (nur gebündelt, auf 1 m gekürzt). Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung erforderlich!

Kein Sperrmüll sind Baustellenabfälle oder Bauteile, wie z. B. Türen, Fenster, etc.  

Der Sperrmüll wird ein bis zwei Mal im Monat abgeholt. Nach Einzahlung einer Gebühr von 50,00 € wird der nächst mögliche Abfuhrtermin per Postkarte kurzfristig mitgeteilt.
Vorbereitete Überweisungsträger liegen bei den örtlichen Banken und Sparkassen aus. Falls Sie diese nicht nutzen, überweisen Sie die Gebühr bitte unter Angabe des "Kz.: 7200 001 600000 1" und der Abholadresse auf eines der Konten der Gemeindekasse (Sparkasse SoestWerl DE10 4145 0075 0001 0545 01) oder Volksbank Wickede (Ruhr) eG (DE09 4146 2295 0000 7771 00).
Die Einzahlung der Gebühr kann auch bar im Bürgerbüro erfolgen.

Die Sperrgutmenge ist für jede Abfuhr nach Satzung der Gemeinde auf haushaltsübliche Mengen (max. 3 cbm) begrenzt. Die Abfälle dürfen erst am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr bereitgestellt werden. Mengen wesentlich über 3 cbm werden als "Wilder Müll" angesehen. Die Beseitigung wird gesondert in Rechnung gestellt.
Größere Mengen, z. B. bei Haushaltsauflösungen, können auf eigene Kosten über Containerdienste oder mit eigenem Fahrzeug zum Abfallwirtschaftszentrum in Werl gebracht werden.

Kontakt

Frau Lea Ullmann

Sachbearbeiterin
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  • Friedhofswesen
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Frau Melanie Notthoff

Sachbearbeiterin
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  • Empfang
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