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Eheschließung

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Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Sie wollen heiraten? Darüber freuen wir uns. Bevor jedoch ein Termin zur Trauung festgelegt werden kann, müssen Sie sich zur Eheschließung anmelden. Die Anmeldung ist für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung notwendig.

Grundsätzlich sollen beide Verlobte die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesbeamten anmelden. Versteht ein Verlobter die deutsche Sprache nicht, ist zur Anmeldung ein Dolmetscher mitzubringen.
Ist einer der Verlobten an einer persönlichen Vorsprache verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Ein Formular dieser sogenannten "Beitrittserklärung" können Sie bei jedem Standesamt erhalten, Sie finden es auch unten auf der Seite unter “Formulare”.

Eine Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.

Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren oder unterschiedlichen Wohnsitzen haben Sie also die Wahl, wo Sie sich anmelden können.
Möchten Sie nicht dort heiraten, wo Sie wohnen, ist dies natürlich auch möglich. Dann müssen Sie die Anmeldung beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (oder einer Ihrer Wohnsitze) vornehmen und geben dort an, wo Sie heiraten möchten. Sobald die Anmeldung erfolgt ist und Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, werden die Anmeldungsunterlagen an das Standesamt Ihres gewünschten Heiratsortes übersandt.

Zur Anmeldung der Eheschließung sind für beide Verlobte verschiedene Unterlagen vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Wenn Sie wissen möchten, welche Gebühren/Kosten mit der Anmeldung und einer späteren Eheschließung verbunden sind, können Sie dies ebenfalls beim Standesamt erfragen.

Für Anmeldungen zur Eheschließung  vergeben wir Termine. Eine Terminabsprache kann telefonisch erfolgen. Bitte kommen Sie nicht ohne Terminabsprache!

Trautermine können beim Standesamt Wickede (Ruhr) grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung vereinbart werden und zusätzlich sind Traumöglichkeiten an einem Samstag im Monat geplant. Eine Auflistung der in 2025 / 2026 geplanten Samstagstermine finden Sie im Anschluss.
Änderungen oder Verschiebungen der geplanten Samstagstermine können aus wichtigem Grund notwendig werden. Bereits verbindliche  Terminzusagen werden natürlich erfüllt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (gerade Samstagstrauungen) unter Umständen nicht kurzfristig (innerhalb weniger Tage) vereinbart werden können.

In 2025 sind noch folgende "Trausamstage" geplant:

Oktober11.10.2025
November08.11.2025
Dezember06.12.2025

In 2026 sind folgende "Trausamstage" geplant:

Januar10.01.2026
Februar07.02.2026
März07.03.2026
April18.04.2026
Mai09.05.2026
Juni13.06.2026
Juli04.07.2026
August15.08.2026
September05.09.2026
Oktober10.10.2026
November07.11.2026
Dezember05.12.2026

Die gemeindlichen Trauräume befinden sich im Bürgerhaus Wickede (Ruhr). Brautpaare können sich auch außerhalb des Bürgerhauses trauen lassen. Mit folgenden Lokalitäten hat die Gemeinde Wickede (Ruhr) derzeit Vereinbarungen zur Bereitstellung eines Trauraumes geschlossen:

Hotel-Restaurant "Alte Poststation", Arnsberger Straße 1, 58739 Wickede (Ruhr)-Wimbern

"Gasthaus Schulte", Ruhrstraße 52, 58739 Wickede (Ruhr)-Echthausen

Hotel-Restaurant "Haus Gerbens", Hauptstraße 211, 58739 Wickede (Ruhr)

Fischhof Baumüller, Scheda 3, 59739 Wickede (Ruhr).

Interessierte Brautpaare können beim Standesamt, wie bisher auch üblich, den Tag für ihre Trauung besprechen. Dann klärt das Paar diese Terminoption sowie Art und Umfang des Rahmens selbst mit der gewünschten Lokalität. Ist man sich einig und ist eine Anmeldung zur Eheschließung erfolgt, bestätigt das Standesamt die Trauung außerhalb des Rathauses.Auch für Trauungen außerhalb des Rathauses an einem Samstag gilt der oben stehende Terminplan!

Eheschließungen an einem Samstag (oder außerhalb der Dienstzeiten) und/oder an einem Trauort außerhalb des Rathauses sind mit einer Zusatzgebühr verbunden!

An dieser Stelle möchten wir Sie besonders darauf hinweisen, dass Trautermine erst nach der Anmeldung zur Eheschließung, also der Vorlage aller notwendigen Unterlagen und nach der Prüfung und Feststellung, dass keine Ehehindernisse vorliegen, verbindlich vereinbart werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Unterlagen, die aus dem Ausland besorgt werden müssen, sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten nicht selten. Auch die Prüfung von Unterlagen beim Standesamt kann unter Umständen längere Zeit dauern.

Wenn Sie an einem bestimmten Wunschtermin heiraten wollen, sollten Sie sich deshalb so früh wie möglich nach den notwendigen Unterlagen erkundigen und die Eheschließung anmelden.

  • Prüfung Anmeldung deutscher Staatsangehöriger 40,00 €,
  • Prüfung Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger 66,00 €.
     
  • Weitere Gebühren/Kosten können entstehen für die Ausstellung von Urkunden und die Aufnahme von Namenserklärungen anlässlich der Trauung.
     
  • Wenn Sie sich ein Familienstammbuch aussuchen wollen, ist dies in verschiedenen Preislagen hier erhältlich.
     
  • Die Zusatzgebühr für eine Trauung an einem Samstag beträgt derzeit 66,00 €.

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfragen Sie bitte direkt beim Sachbearbeiter.

Kontakt

Frau Regis Backs

Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
  • Bürgerservice
  • Pass-/Meldeangelegenheiten
  • Standesamt

Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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Frau Jana Meisterjahn

Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
  • Standesamt
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