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Reisepass

pixabay.com

​​​​​​Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. 

Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.

 

Informationen zur Beantragung:

Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!

Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. 

Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.

 

Änderung seit 01.05.2025: 

Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.

 

Fotoerstellung vor Ort:

Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.

Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 €.

 

Fotodienstleister: 

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,

hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.

 

Gültigkeit:

Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.

 

Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:

  • Standard-Format mit 32 Seiten
  • Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)

 

Expresspass:

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.

 

Vorläufiger Reisepass:

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.

Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.

  • Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 €
  • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 €
  • Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 €
  • Reisepass vorläufig: 26,00 €
  • Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 €
  • Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
  • digitales biometrisches Lichtbild
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten 
  • Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
  • Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
Reiseausweis Express
Expresspass
Vorläufiger Reisepass

Kontakt

Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
  • Bürgerservice
  • Pass-/ Meldeangelegenheiten
  • Standesamt

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Raum: EG, Raum 4
Hauptstraße 81
58739 Wickede (Ruhr)

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Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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