Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
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Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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Expresspass:
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Vorläufiger Reisepass:
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
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Expresspass:
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Vorläufiger Reisepass:
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
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Fotoerstellung vor Ort:
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
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Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
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Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
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Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
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Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
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In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
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Expresspass:
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Vorläufiger Reisepass:
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
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- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
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Änderung seit 01.05.2025:
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Expresspass:
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
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Fotoerstellung vor Ort:
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
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- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
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Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
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Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
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- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
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- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
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Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
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- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
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- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
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Expresspass:
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Vorläufiger Reisepass:
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- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
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- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
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- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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Änderung seit 01.05.2025:
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- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
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- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
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Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
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Expresspass:
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
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Fotoerstellung vor Ort:
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Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
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- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
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Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
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Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
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Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
Fotodienstleister:
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
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- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
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- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
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Vorläufiger Reisepass:
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Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
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Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
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Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
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- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
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- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
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- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
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Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen - auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 EUR.
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
Expresspass:
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
- Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 EUR
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 EUR
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 EUR
- Reisepass vorläufig: 26,00 EUR
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 EUR
-
Aktuelle Informationen auf Auswärtiges AmtZustimmungsklärung für Kinder
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin, Standesbeamtin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-122
- Fax
- 02377 915-180
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-123
- Fax
- 02377 915-180
- p.bretthauer@wickede.de
Regis
Backs
Standesbeamtin, Sachbearbeiterin
Standard Verwaltung
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
- Telefon
- 02377 915-165
- Fax
- 02377 915-180
- r.backs@wickede.de
Reisepass
pixabay.comBei Reisen ins Ausland benötigen Sie für die Einreise in bestimmte Länder einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte beantragen Sie Reisedokumente rechtzeitig vor dem Reiseantritt. Vor den Schulferien kann es aufgrund zahlreicher Anträge zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Reisedokumente kommen. Die aktuellen Lieferzeiten für Reisepässe können im Bürgerbüro erfragt werden.
Informationen zur Beantragung:
Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen – auch Kinder müssen unabhängig vom Alter anwesend sein!
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument oder ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt.
Bei Minderjährigen wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild, die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, alte vorhandene Dokumente oder die Geburtsurkunde benötigt.
Änderung seit 01.05.2025:
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Diese können entweder beim zertifizierten Fotohändler erstellt und per QR Code übermittelt werden oder direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Fotoerstellung vor Ort:
Wird erst ab 6 Jahren empfohlen.
Das im Bürgerbüro aufgenommene Foto wird verschlüsselt übermittelt und direkt zur Ausweiserstellung verwendet. Die Gebühr für das Lichtbild beträgt 6,00 €.
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Gültigkeit:
Zehn Jahre, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
Reisepässe können in folgenden Formaten ausgestellt werden:
- Standard-Format mit 32 Seiten
- Format für Personen mit erhöhter Reisetätigkeit mit 48 Seiten (gegen Zusatzgebühr)
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In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit gegen eine Zusatzgebühr einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird mit einer verkürzten Bearbeitungsdauer ausgestellt. Sofern der Antrag vor 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, kann der Expresspass innerhalb von ca. vier Werktagen im Bürgerbüro abgeholt werden.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort im Bürgerbüro und kann nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren zeitlich nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ein vorläufiges Dokument erstellt werden. Zur Begründung des Antrags sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Achtung: ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern als gültiges Einreisedokument akzeptiert.
- Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 €
- Reisepass ab 24 Jahren mit 48 Seiten: 92,00 €
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 €
- Reisepass unter 24 Jahren mit 48 Seiten: 59,50 €
- Zusatzgebühr für Expressversand: 32,00 €
- Reisepass vorläufig: 26,00 €
- Digitales Lichtbild vor Ort: 6,00 €
- Ausweisdokument (alter Reisepass oder Personalausweis)
- digitales biometrisches Lichtbild
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Geburtsurkunde (wenn z.B. kein altes Ausweisdokument vorgelegt werden kann)
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Zustimmungsklärung für Kinder
Kontakt
- Bürgerservice
- Pass-/ Meldeangelegenheiten
- Standesamt
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 4
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: EG, Raum 5
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
- Bürgerservice
- Pass-/Meldeangelegenheiten
- Standesamt
Bitte vereinbaren Sie für Standesamts-Angelegenheiten im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Gemeinde Wickede (Ruhr)
Raum: Erdgeschoss, Raum 1
Hauptstraße 81
58739
Wickede (Ruhr)
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
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und nach Vereinbarung