- Anschrift
- 001Hauptstraße 8158739Wickede (Ruhr)
Jana
Meisterjahn
Sachbearbeiterin
- j.meisterjahn@wickede.de
Petra
Bretthauer
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
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Kinderreisepass

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter zwölf Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer zwölf Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/ oder einen Reisepass.
Das Familienstammbuch bzw. die Geburts-oder Abstammungsurkunde oder ein alter Kinderausweis sind bei der Beantragung vorzulegen.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Eltenteile benötigt. Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt. Wenn eine Betreuung besteht, wird zusätzlich eine Bestellungsurkunde benötigt. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht.
Falls ein persönliches Erscheinen der/ des gesetzlichen Vertreter/s nicht möglich ist, so kann eine Vollmacht vorgelegt werden. Einen Vordruck dafür finden Sie weiter unten im Bereich "Formulare". Bitte drucken Sie den Vordruck aus und reichen ihn ausgefüllt und unterschreiben ein.
Kinder über zehn Jahre müssen den Ausweis unterschreiben.
Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen beträgt seit dem 01.01.2021 maximal ein Jahr; Begrenzung des Höchstaltern für die Ausstellung von Kinderreisepässen auf zwölf Jahre (§ 5 Abs. 2 PassG).
Hinweis:
In einigen Staaten der Welt wird der Kinderreisepass nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise haben sich die Eltern daher zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Gebühr: 13,00 €
Verlängerung: 6,00 € (nur möglich, wenn der alte Kinderreisepass noch gültig ist)
- aktuelles Lichtbild
Das Lichtbild muss biometrietauglich sein, d. h. es muss digital gelesen werden können. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder unter http://www.bundesdruckerei.de/ - soweit vorhanden, alten Ausweis mitbringen oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- evtl. Sorgerechtsbeschluss, Vollmacht o.a. (Siehe Artikel)
ca. 1 Woche
Kontakt
Frau Jana Meisterjahn
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