Wickeder Schiedsleute: Streit schlichten ohne Richterspruch

Das Beste ist, wenn sich ein Streit zwischen Nachbarn mit einer Aussprache einem befriedenden Handschlag auflösen lässt, sind Dr. Lutz Hofmann und Gertrud Martin überzeugt. Beide sind derzeit in Wickede (Ruhr) als Schiedsmann bzw. Schiedsfrau aktiv.

Als Schiedsleute werden lebenserfahrene Gemeindebürger vom zuständigen Amtsgericht auf Vorschlag des Gemeinderates berufen. Rund 1.200 Schiedsleute gibt es in Nordrhein-Westfalen. Sie sind ein festes Element der offiziellen Gerichtsbarkeit – und haben den Vorteil, auf dieser ersten Stufe eines juristischen Streitverfahrens noch ganz stark auf Verständigung und gesunden Menschenverstand bauen zu können.

Bei Privatklagesachen muss in der Regel zunächst die Schiedsperson angerufen werden, ehe sich ein Gericht mit dem Sachverhalt befasst.
Ausgenommen sind nur Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt. Das ist u. a. bei Hausfriedensbruch, leichter oder fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung der Fall. Bei leichten Strafsachen muss der Beschuldigte zunächst versuchen, sich mit dem Betroffenen der Tat außergerichtlich zu versöhnen.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben: Bei Streitigkeiten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Geldforderungen gegenüber Handwerkern oder Nachbarschaftsstreitigkeiten kann das Schiedsamt vermitteln. Ein klassischer Fall ist der Baum, der über die Grundstücksgrenze ragt. Die Streitfälle können in einer formellen Verhandlung im Rathaus beraten werden. Zahlreiche Angelegenheiten führen die Schiedsleute aber schon mit einer einfachen Moderation als sogenannte "zwischen Tür- und Angel-Fälle" einer Verständigung zu. Ein Schiedsverfahren kann beim Amtsgericht Werl, beim Bürgermeister bzw. im Ordnungsamt der Gemeinde Wickede (Ruhr) oder auch bei der Polizei angefragt werden.

Schiedspersonen

Dr. Lutz Hofmann
Am Hövelwald 13a
58739 Wickede (Ruhr)

Telefon: 02377 6932
E-Mail: Lutz.Hofmann@wickeder.de

Gertrud Martin
Mittelstraße 26
58739 Wickede (Ruhr)

Telefon: 02377 3246
E-Mail: familieg.martin@t-online.de

Schiedsamt

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Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu tragen, die in den meisten Fällen zwischen 25 und 40 Euro liegen. Hauptaufgabe ist eine möglichst unbürokratische, außergerichtliche und vor allem zeitnahe Streitschlichtung.

Der allgemeine Tenor von Parteien, die ein Schiedsverfahren erlebt haben: Selbst wenn im Streitfall kein Vergleich oder Lösung gefunden wurde, empfinden nach aller Erfahrung die Beteiligten das Verfahren als sinnvoll. Meist, weil es gelungen ist, Konflikte vor einer neutralen Person einmal vertraulich und offen an- und auszusprechen.

In folgenden Fällen können Sie Schiedspersonen anrufen: Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, einschließlich Nachbarrecht, aber auch Konflikten zwischen Vermieter und Mietern oder in Hausgemeinschaften. Die Schiedsleute werden als neutraler Mediator tätig.

Bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch ist eine Verhandlung beim Schiedsamt sogar zwingend dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.

Der Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Werl die nachstehend benannten Schiedspersonen gewählt:

Dr. Lutz Hofmann (Schiedsmann
Gertrud Martin (stellv. Schiedsfrau)

Gebührenpflichtig, je nach Fall

Herr Alexander Becker

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Herr Daniel Luig

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