Baugenehmigungsverfahren

Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist der Kreis Soest.
Für genehmigungspflichige Bauvorhaben in der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist ein Bauantrag beim Kreis Soest eizureichen.
Der Kreis Soest beteiligt im anschließenden Baugenehmigungsverfahren selbstständig die Gemeinde Wickede (Ruhr) und fordert diese auf, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Vordrucke und Formulare für einen Bauantrag können Sie auf der Internetseite des Kreis Soest abrufen.
Zur Ermittlung der Gebühren, die im Baugenehmigungsverfahren anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kreis Soest.
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbauordnung (BauO NRW), u.a. §70 BauO NRW 2018
Bauantrag
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