Straßen- und Wegekonzept

Die Gemeinde hat nach § 8 a Kommunalabgabengesetz ein gemeindliches Straßen- und Wege­konzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen berücksichtigen muss, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitrags­pflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforder­lich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde (5 Jahre) anzulegen und bei Bedarf, mindes­tens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept wurde vom Rat der der Gemeinde Wickede (Ruhr) am 07.09.2021 beschlossen.

Das Konzept soll Transparenz darüber schaffen, welche Straßenbaumaßnahmen, insbeson­dere beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen, durchgeführt werden sollen.

Das Straßen- und Wegekonzept ist Voraussetzung für die Förderung von beitragsfähigen Maß­nahmen durch das Land NRW. Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Die Förde­rung beträgt 50 % der normalerweise zu erhebenden Beiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde.

Ihre Ansprechperson

Herr Ludger Böhmer

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