Folgende Bekanntmachung hängt an der Bekanntmachungstafel aus:
Öffentliche Bekanntmachung
über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes für den Rat
der Gemeinde Wickede (Ruhr)
Frau Serap Güneser, Alte Ruhr 4, 58739 Wickede (Ruhr), hat gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV NW S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV NRW S. 412) – KWahlG – auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) mit Wirkung zum 05.04.2023 verzichtet.
Gemäß § 45 KWahlG wird festgestellt, dass
Frau Cornelia Pöpping
58739 Wickede (Ruhr)
Cornelia.gruene1@icloud.com
als die in der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Listennachfolgerin ab 18.04.2023 in den Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) einrückt.
Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW können gegen diese Entscheidung
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung nach § 40 Kommunalwahlgesetz NRW über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Wickede (Ruhr), 04.05.2023
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
(Dr. Martin Michalzik)