Kanalbenutzungsgebühren
Beschreibung
Kanalgebühr, Abwassergebühr, Schmutzwasser
Neben der Grundsteuer, den Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungs- werden die Kanalbenutzungsgebühren als sog. Grundbesitzabgaben erhoben. Grundlage ist die entsprechende Satzung in der jeweils gültigen Fassung. Diese Abgaben werden in der Regel in einem Bescheid zu Jahresbeginn und bei jeder Änderung in einem Berichtigungsbescheid mitgeteilt.
Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Grundstückseigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch folgt. Der bisherige Gebührenpflichtige hat den Eigentums- und Nutzungswechsel der Gemeinde innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.
Die Kanalbenutzungsgebühren setzen sich zusammen aus:
1. Schmutzwassergebühr
Die Gebühr für Schmutzwasser errechnet sich nach der von öffentlichen (z. B. Wasserwerk) und privaten (z. B. Brunnen, Regenwasseranlagen) Wasserversorgungsanlagen bezogenen Frischwassermenge. Die mittels Zähler gemessene Wassermenge gilt als Verbrauchsmenge, die der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird.
Im laufenden Jahr werden Vorauszahlungen festgesetzt, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basieren oder geschätzt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Bekanntwerden des tatsächlichen Verbrauches im Januarbescheid des Folgejahres oder vorzeitig, z. B. bei Eigentumswechsel, mit Berichtigungsbescheid.
Im Jahre 2012 beträgt die Gebühr je m³ Schmutzwasser 2,60 €.
Die Schmutzwassergebühr kann auf Antrag reduziert werden, wenn nachweisbar mehr als 15 m³ Frischwasser auf dem Grundstück verbraucht und nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. Bei Interesse werden Sie sich bitte an Frau Arndt oder Frau Nolte.
2. Niederschlagswassergebühr
Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist die Quadratmeterzahl (m²). Der Grundstückseigentümer hat die notwendigen Angaben und Veränderungen mitzuteilen.
Auskünfte zur Ermittlung und Berechnung der gebührenpflichtigen Flächen erteilt Herr Böhmer, Bauverwaltung. Einzelheiten können der Satzung entnommen werden.
Im Jahre 2012 beträgt die Niederschlagswassergebühr für jeden m² anzurechnender Grundstücksfläche 0,60 €.
Kosten
Gebühren 2012:
- je m³ Schmutzwasser 2,60 €
- je m² anzurechnender Grundstücksfläche Niederschlagswassergebühr 0,60 €
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Aufwandersatz für die gemeindlichen Abwasseranlagen