Grundsteuer
Beschreibung
1. Festsetzung
Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Steuer, die sich in die Grundsteuer A bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und Grundsteuer B bei bebauten oder zu bebauenden Grundstücken unterteilt. Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).
Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren bemessen und festgesetzt. Zunächst wird in einem sog. Grundsteuermessbetrag- und Einheitswertbescheid oder im sog. Zerlegungsbescheid des örtlich zuständigen Finanzamtes (hier: überwiegend Soest) das Grundstück bewertet und einem Eigentümer zugerechnet. Dieser Grundlagenbescheid ergeht nicht jährlich, sondern nur bei bestimmten Anlässen wie z. B. Eigentumswechsel, Wertänderung.
Wenn Sie mit den getroffenen Festsetzungen nicht einverstanden sind oder Rückfragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Soest, Bewertungsstelle, Heinsbrgplatz 13, 59494 Soest.
Mit der Argumentation der Verfassungswidrigkeit des Grundsteuerrechts kann nur gegen den Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) vorgegangen werden. Hierzu ist ein Einspruch beim Finanzamt möglich. Sollte die Einspruchsfrist gegen den Grundlagenbescheid verstrichen sein, kann beim Finanzamt Soest ein Antrag auf Aufhebung des Steuerbescheides gestellt werden.
Bei der Gemeinde Wickede (Ruhr) wird der Grundsteuermessbetrag mit dem vom Wickeder Gemeinderat festgesetzten Hebesatz multipliziert, um so die Grundsteuer zu ermitteln und festzusetzen. Der Steuerschuldner erhält hierüber einmal jährlich einen Grundsteuerbescheid.
Die Hebesätze in Wickede (Ruhr) betragen bei der Grundsteuer A: 240 % und bei der Grundsteuer B: 430 %.
2. Eigentumswechsel
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit der Folge, dass der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig bleibt, bis das Finanzamt die sog. Zurechnungsfortschreibung durchführt – in der Regel zum 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres.
Die Gemeinde Wickede (Ruhr) bietet abweichend hiervon eine vorzeitige Bearbeitung an, wenn die Eigentümer dies schriftlich auf den entsprechenden Vordrucken erklären, die Sie weiter unten im Bereich "Formulare und Informationen zu diesem Produkt" aufrufen können.
3. Grundbesitzabgaben
Neben der Grundsteuer werden Abfallbeseitigungs-, Kanalbenutzungs- und Straßenreinigungsgebühren auf Grundlage der jeweiligen Satzungen erhoben. Diese Abgabenarten werden in der Regel in einem Bescheid zu Jahresbeginn mitgeteilt.