Hunde (Anmeldung nach Landeshundegesetz)
Beschreibung
Nach dem Landeshundegsetz muss das Halten folgender Hunde angezeigt werden:
- Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 cm
- Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 kg
- Hunde, die gefährlich sind (Kampfhunde)