Hundesteuer
Beschreibung
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 60,00 EUR,
b) zwei Hunde gehalten werden 72,00 EUR je Hund,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 84,00 EUR je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 der Hundesteuersatzung gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 der Hundesteuersatzung gewährt wird, werden mitgezählt.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr)