Wickede (Ruhr) Gemeinde mit Profil  

Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Bild von zwei Ringen und einem Herz

Sie wollen eine Lebenspartnerschaft begründen? Darüber freuen wir uns. In Nordrhein-Westfalen wird die Lebenspartnerschaft vor dem Standesbeamten begründet. Bevor jedoch ein Termin für die Begründung festgelegt werden kann, müssen Sie sich hierzu anmelden. Die Anmeldung ist für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Begründung der Lebenspartnerschaft notwendig.

Grundsätzlich sollen beide Partner die beabsichtigte Lebenspartnerschaft persönlich beim Standesbeamten anmelden. Versteht ein Partner die deutsche Sprache nicht, ist zur Anmeldung ein Dolmetscher mitzubringen.
Ist einer der Partner an einer persönlichen Vorsprache verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Partner einverstanden ist. Ein Formular dieser sogenannten "Beitrittserklärung" können Sie bei jedem Standesamt erhalten.

Eine Anmeldung  ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin zur Begründung einer Lebenspartnerschaft möglich.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren oder unterschiedlichen Wohnsitzen haben Sie also die Wahl, wo Sie sich anmelden können (nur bei Wohnsitzen in Nordrhein-Westfalen!).      
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht am Anmeldungsstandesamt begründen möchten, ist die Übersendung an einen anderen Ort und die Ermächtigung eines anderen Standesbeamten nur innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen möglich.

Zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft sind für beide Partner verschiedene Unterlagen vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie persönlich oder telefonisch erhalten. Wenn Sie wissen möchten, welche Gebühren/Kosten mit der Anmeldung und einer späteren Begründung der Lebenspartnerschaft verbunden sind, können Sie dies ebenfalls beim Standesamt erfragen.

Termine zur Begründung einer Lebenspartnerschaft können beim Standesamt Wickede (Ruhr) innerhalb der Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung vereinbart werden. Zusätzlich sind an jedem 1. Samstag im Monat am Vormittag Terminvergaben möglich (fällt der erste Samstag im Monat auf einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Samstagstermin auf einen der anderen Samstage).

Lebenspartnerschaftsbegründungen an einem Samstag sind genau wie Eheschließungen mit einer Zusatzgebühr verbunden!

An dieser Stelle möchten wir Sie besonders darauf hinweisen, dass Termine erst nach der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, also nach der Vorlage aller notwendigen Unterlagen und nach der Prüfung und Feststellung, dass keine Hindernisse vorliegen, vereinbart werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Unterlagen, die aus dem Ausland besorgt werden müssen, sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten nicht selten. Auch die Prüfung von Unterlagen beim Standesamt kann unter Umständen längere Zeit dauern.

Wenn Sie an einem bestimmten Wunschtermin Ihre Lebenspartnerschaft begründen wollen, sollten Sie sich deshalb so früh wie möglich nach den notwendigen Unterlagen erkundigen und die Lebenspartnerschaft anmelden.

 

Kosten

Prüfung Anmeldung deutscher Staatsangehöriger 40,00 €,
Prüfung Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger 66,00 €.

Weitere Gebühren/Kosten können entstehen für die Ausstellung von Urkunden und die Aufnahme von Namenserklärungen anlässlich der Lebenspartnerschaftsbegründung.

Die Zusatzgebühr für eine Begründung an einem Samstag beträgt derzeit 66,00 €.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfragen Sie bitte direkt beim Sachbearbeiter.

Rechtsgrundlagen

Lebenspartnerschaftsgesetz
Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Zuständige Abteilung

Personenstandswesen (Standesamt)

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