Gewerbeanmeldung, -abmeldung, -ummeldung
Beschreibung
Gem. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Kosten
Gewerbeanmeldung: 20,00 €
Gewerbeummeldung: 20,00 €
Gewerbeabmeldung: keine Gebühren
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen ggf. Auszug aus dem Handelsregister
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)