Hunde (steuerliche An- und Abmeldung)
Beschreibung
Sie können Ihren Hund persönlich oder mit dem Formular Hundesteuer an- oder abmelden. Zur Möglichkeit der Steuerbefreiung oder -ermäßigung (z.B. bei Schwerbehinderung, Wach- oder Blindenhunden) erhalten Sie im Steueramt detaillierte Informationen.
Wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim geholt haben (bitte Nachweis vorlegen), erhalten Sie für 2 Jahre eine Steuerbefreiung.
Notwendige Unterlagen
Für die steuerliche Abmeldung benötigen wir eine Tierarztbescheinigung oder die Angabe der neuen Besitzeradresse. Die Hundemarke geben Sie bitte zurück.