Abmeldung (Wegzug aus der Gemeinde)
Beschreibung
Umzug, Wegzug
Eine Abmeldung ist nach der Regelung ab 01.06.2004 nur noch erforderlich, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, so informiert die Zuzugsgemeinde automatisch die Wegzugsgemeinde.
Notwendige Unterlagen
Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis