Wickede (Ruhr) Gemeinde mit Profil  

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Willkommen auf der Internet-Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Wickede (Ruhr)

Foto von Frau Biekmann


Elvira Biekmann
 

Telefon: 02377 915-124

Fax: 02377 915-180

E-Mail: e.biekmann@wickede.de

Sprechzeiten:
Mo 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mi 8.30 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen Gesprächstermin vereinbaren.

Ich setze mich für Sie ein und kümmere mich um Ihre Belange!

Nach diesem Motto ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Frauen und Männer in allen Frauen- und Gleichstellungsfragen.

Der gesetzliche Auftrag hierzu geht aus Artikel 3, Absatz 2 des GG hervor:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

 

Näheres wird geregelt durch

§ 5 der Gemeindeordnung NW,

§ 3 b der Hauptsatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr),

Aufgabenkatalog/Tätigkeitsfelder des Haupt- und Finanzausschusses Wickede (Ruhr),

Landesgleichstellungsgesetzes (gilt nur intern!) sowie das

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

  

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Obwohl die Gleichberechtigung schon lange Gesetz ist, sieht die Wirklichkeit noch immer anders aus. Nach wie vor gibt es Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Zukunftsträchtige Berufsfelder sind ihnen durch die Doppelfunktion bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vielfach nicht geöffnet. Sie haben zu geringen Anteil in politischen und wirtschaftlichen Gremien sowie in der Gesellschaft, ……….    

Denn Frauen erlangen auf Grund struktureller Rahmenbedingungen nicht immer eine gleichberechtigte Stellung.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte untersteht nur dem Bürgermeister. Sie hat in allen Gremien von Rat und Verwaltung ein Teilnahme- und Anhörungsrecht. Sie hat das Recht, Missstände beim Namen zu nennen und Frauenförderung mit konkreten Vorschlägen anzuregen.

 

Es gilt,  sich „einzumischen“, wo immer es um die Belange von Frauen geht. Neben wegweisender Hilfe für Ratsuchende kommt es darauf an, Probleme, Wünsche und Anregungen zu erkennen, aufzugreifen und hierfür das Engagement im Rathaus, aber auch an anderen verantwortlichen Stellen einzufordern.

  

Ziel ist es, Benachteiligungen von Frauen aufzuzeigen und mit Frauen und Männern Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die zu einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen führen.