Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben gehören
- Grundsteuer
- Abwassergebühr
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
Detaillierte Beschreibungen finden Sie unter den einzelnen Produkten.
Sollten Sie Ihr Grundstück verkauft haben, so beachten Sie bitte, dass die Grundsteuerpflicht so lange bestehen bleibt, bis das Finanzamt die sogenannte Zurechnungsfortschreibung durchgeführt hat – in der Regel zum 01. Januar des auf den Verkauf folgenden Jahres.
Die Pflicht zur Zahlung der Kanalbenutzungs-, Straßenreinigungs- und Abfallbeseitigungsgebühren endet mit dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch; d.h. der neue Grundstückseigentümer ist erst mit Beginn des Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch gebührenpflichtig.
Eigentumswechsel sind der Gemeinde innerhalb eines Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch schriftlich mitzuteilen.
Grundsteuergesetz
Haushaltssatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Abfallentsorgung
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren