Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte
- wirkt intern mit bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, wie Stellenausschreibungen, Stellenbesetzungen und Dienstanweisungen.
- berät Beschäftigte der Gemeindeverwaltung, sowie Einwohnerinnen und Einwohner.
- vermittelt Kontakte zu weiteren spezialisierten Beratungsstellen
- plant und führt eigene Veranstaltungen durch.
- wirkt mit bei der Durchführung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Gemeindeverwaltung nach den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, damit alle Personalentscheidungen in der Gemeindeverwaltung im Sinne des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes getroffen werden.
- nimmt an regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen teil.
- nimmt Kooperationsaufgaben wahr.
- berät, vermittelt und begleitet Sie in allen Fällen häuslicher Gewalt. Gewalt gehört zur traurigen Realität und wird oft als "privates Problem" verharmlost. Sie ist jedoch Ausdruck der Missachtung und Benachteiligung von Frauen und Kindern. Sie müssen Gewalt nicht hinnehmen! Sie sind nicht schutz- und rechtlos! Rund um die Uhr erreichen Sie Hilfe bei:
- Polizei Notruf 110
- Frauenhaus Soest 02921-17585
- Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen 0800-116 016