Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz in Bonn ein zentrales Register, auch Gewerbezentralregister genannt. Bei diesem Register handelt es sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende. Hier werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen (z. B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen oder Konzessionen), die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen oder erlassen wurden, eingetragen. Der Auszug beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind. Ein Gewerbezentralregisterauszug kann für natürliche Personen sowie für juristische Personen und Personenvereinigungen ausgestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Alternativ besteht die Möglichkeit Ausünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.
13,00 €
Natürliche Personen:
- Personalausweis
Auskünfte über Firmen:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise der Vertretungsberechtigten